Business-Vereinbarung
Diese Gleeo Business-Vereinbarung regelt die Geschäftsbeziehung zwischen der Gridvision Engineering GmbH („Gridvision“) mit Sitz in der Schweiz und der Organisation, die diesen Bedingungen zustimmt („Kunde“). Diese Vereinbarung ersetzt die Allgemeinen Vertragsbedingungen von Gridvision für die Nutzung des Gleeo Time Tracker Sync&Team Service zusammen mit der Gleeo Time Tracker App, der Gleeo Web-Anwendung und aller dazugehörigen Betaprogramme (in dieser Vereinbarung allgemein „Gleeo-Dienste“ genannt). Durch Ihre Verwendung der Gleeo-Dienste stimmen Sie dieser Business-Vereinbarung als „Kunde“ von Gridvision zu.
| 1. | Gleeo-Dienste |
| 1.1 | Bereitstellung: Gridvision stellt dem Kunden die Gleeo-Dienste im vorliegenden Zustand zur Nutzung zur Verfügung und ist dafür besorgt, dass die Gleeo-Dienste eine sehr hohe Verfügbarkeit aufweisen. Wegen Wartungsarbeiten oder technischer Probleme können jedoch prinzipiell Unterbrüche in der Verfügbarkeit auftreten. |
| 1.2 | Änderungen: Gridvision aktualisiert die Gleeo-Dienste laufend, um allfällige Fehlverhalten zu korrigieren und Erweiterungen anzubringen. Sollte Gridvision die Gleeo-Dienste ändern und dabei die Funktionalität entscheidend reduzieren, setzt Gridvision den Kunden über die Benutzerkonto-E-Mail-Adresse oder als Hinweis direkt in den Gleeo-Diensten darüber frühzeitig in Kenntnis. |
| 1.3 | Software-Lizenz: Dem Kunden wird hiermit für die Probezeit bzw. die aktuell bezahlte Laufzeit eine zeitlich limitierte, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Gleeo-Dienste gewährt. Diese Lizenz ist nicht an Dritte übertragbar und ist mit der Bezahlung der Gebühren durch den Kunden vollständig beglichen. |
| 1.4 |
Limitierung der Gleeo-Dienste: Um für alle Kunden langfristig ein stabiles System bereitstellen zu können, ist der Umfang der Nutzung der Gleeo-Dienste pro Benutzer wie folgt geregelt:
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| 2. | Kundenverpflichtung |
| 2.1 | Administration durch den Kunden: Der Kunde kann für seine Gleeo-Daten-Domänen Benutzer einladen und diesen verschiedene Berechtigungen zuteilen. Der Kunde ist selber verantwortlich für diese Berechtigungszuteilung. Für die Datenverschlüsselung ist vom Kunden ein Passwort festzulegen. Dieses Passwort bleibt in den lokalen Systemen und wird nie an die von Gridvision betriebenen Server übertragen. Der Kunde ist für die Geheimhaltung und Weitergabe der Passwörter an die Domänen-Benutzer selbst verantwortlich. Verschlüsselte Daten können von Gridvision ohne explizite Bekanntgabe des Passwortes durch den Kunden nicht entschlüsselt werden. |
| 2.2 | Einschränkungen: Der Kunde darf die Gleeo-Dienste oder die Software nicht weiterverkaufen, weitervermieten oder Unterstützungsleistungen dafür verkaufen. Eine Nutzung einzelner Teile der Gleeo-Dienste z.B. durch Zurückentwicklung und Anbringung eigener Anpassungen und Erweiterungen ist nicht erlaubt. |
| 2.3 |
Nutzung der Arbeitszeiterfassung: Die Gleeo-Dienste enthalten Funktionen zur Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten (im Folgenden: „Modul Arbeitszeiterfassung“). Das Modul Arbeitszeiterfassung richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständigerwerbende und andere Organisationen, nicht an Verbraucher; mit seiner Nutzung bestätigt der Kunde, es für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit einzusetzen. Mit der Nutzung des Moduls Arbeitszeiterfassung erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass:
Der Kunde legt die Abwesenheitstypen selbst fest. Er sorgt dafür, dass ihre Bezeichnungen und die Detailtexte nur den Grund einer Abwesenheit nennen (etwa „Krankheit“) und keine Diagnosen oder weiteren Gesundheitsangaben enthalten. |
| 3. | Zahlungen |
| 3.1 | Gebühren: Die Gebühren gelten je Benutzer und Monat. Massgebend sind die Preise auf dem Bestellformular, beim Kauf über den App Store oder Google Play die dort angezeigten Preise. Bezahlt wird für die ganze Laufzeit im Voraus. |
| 3.2 | Abonnement über App Store oder Google Play: Die Zahlung wickeln Apple bzw. Google nach ihren eigenen Bedingungen ab. Das Abonnement verlängert sich jeweils um das gewählte Intervall, bis der Kunde es im Store kündigt. Bleibt die Zahlung aus, wird der Zugriff auf die Gleeo-Dienste gesperrt. |
| 3.3 | Abonnement auf Rechnung: Die Testphase dauert 30 Tage, ist kostenlos und unverbindlich; ohne Bestellung endet sie von selbst, danach ist der Zugriff gesperrt. Abweichend von Ziffer 4.3 löscht Gridvision dann die Konten der Testphase samt ihren Daten spätestens 3 Monate nach ihrem Ende; darauf weisen die Erinnerungen per E-Mail vor dem Ende der Testphase hin. Mit der Bestellung kommt ein Vertrag über ein Jahr ab dem Ende der Testphase zustande, für die bestellte Anzahl Benutzer. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar; bleibt die Zahlung aus, kann Gridvision den Zugriff sperren. Die Währung (CHF oder EUR) richtet sich nach dem Land der Rechnungsadresse. Der Vertrag verlängert sich nicht von selbst; fortgesetzt wird er durch eine neue Bestellung. Gridvision erinnert vor dem Ablauf per E-Mail daran. |
| 3.4 | Steuern: Die Gebühren beinhalten keine Steuern. Fallen nach dem Recht des Landes des Kunden für die Nutzung der Gleeo-Dienste Steuern an, sind diese durch den Kunden zu bezahlen. |
| 4. | Kündigung |
| 4.1 | Allgemein: Diese Vereinbarung kann durch beide Vertragsparteien gekündigt werden. |
| 4.2 | Abonnementsbeendigung: Ein Abonnement über den App Store oder Google Play kann der Kunde jederzeit im Store kündigen; es läuft bis zum Ende der bezahlten Periode. Ein Abonnement auf Rechnung endet mit dem Ablauf der Laufzeit, ohne dass es gekündigt werden muss. Endet die Nutzung früher, werden bereits bezahlte oder in Rechnung gestellte Gebühren nicht zurückerstattet. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, solange er noch Zugriff auf die Gleeo-Dienste hat, seine Daten bei Bedarf über die App oder die Web-Anwendung zu exportieren und sie bei sich zu sichern. |
| 4.3 |
Aufbewahrung und Löschung nach Abonnementsbeendigung: Gridvision löscht ein Konto mit allen darin gespeicherten Daten spätestens 24 Monate nach dem letzten Lebenszeichen, sofern zu diesem Zeitpunkt kein Abonnement mehr besteht. Als Lebenszeichen gelten das Ende des letzten Abonnements, die letzte Anmeldung sowie die letzte Änderung an den erfassten Daten; massgebend ist der jüngste dieser Zeitpunkte. Solange die Daten einem noch aktiven Abonnement zuzurechnen sind, werden sie nicht gelöscht.
Gridvision informiert vor der Löschung mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse und nennt darin das Löschdatum. Die Löschung unterbleibt, wenn bis dahin wieder ein Abonnement abgeschlossen wird; eine andere Möglichkeit, sie aufzuhalten, besteht nicht. Bleibt die Nachricht unzustellbar, wird gelöscht wie angekündigt. |
| 4.4 | Entfernen eines Benutzers aus dem Abonnement: Entfernt der Kunde einen Benutzer aus seinem Abonnement, gehen dessen in den Domänen des Kunden erfasste Zeiteinträge sowie die dem Abonnement zuzurechnenden Arbeitszeitdaten auf einen Platzhalter-Datensatz („Ehemaliges Mitglied“) über. Sie bleiben damit dem Kunden erhalten, auch wenn das Konto der betroffenen Person später gelöscht wird. Der entfernte Benutzer verliert den Zugang zu den Domänen des Kunden; sein eigenes Konto und seine übrigen Daten bleiben bestehen. Kehrt die Person zurück, kann der Kunde die Daten in der Benutzerverwaltung wieder einem Konto zuordnen. |
| 5. | Geistige Eigentumsrechte |
| 5.1 | Beschränkte Berechtigung: Der Kunde erlaubt Gridvision die Nutzung seiner Daten ausschliesslich im Rahmen der Erbringung der Gleeo-Dienste für den Kunden. Dieser Einschränkung unterliegen auch Subunternehmer oder Unterauftragsverarbeiter von Gridvision. |
| 5.2 | Vorschläge: Der Kunde gewährt Gridvision das Recht, dessen Bewertungen, Beschreibungen und Anregungen zu den Gleeo-Diensten zu nutzen und nach eigenem Ermessen in den Gleeo-Diensten und weiteren Produkten einzubinden, ohne dafür eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden einzugehen. |
| 6. | Haftung |
| 6.1 | Haftungsausschluss: Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Gridvision ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden wie Produktionsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder Datenverlust. Ebenso ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung, Wandlung, Aufhebung oder Rücktritt vom Vertrag. |
| 6.2 | Haftungsbegrenzung: Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, ist sie, soweit gesetzlich zulässig, auf die Gebühren begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat. |
| 6.3 | Verantwortung des Kunden: Der Kunde beurteilt selbst, ob die Gleeo-Dienste seinen Anforderungen genügen, und sichert seine Daten bei Bedarf selbst über den Export. |
| 7. | Weitere Bestimmungen |
| 7.1 | Änderungen der Bedingungen: Gridvision kann diese Vereinbarung bei Bedarf entsprechend den aktuellen Gegebenheiten ändern. Die aktuelle Version ist auf den Gridvision Business-Websites zugänglich. Sind die Änderungen nach eigenem Ermessen erheblich, erfolgt eine Benachrichtigung an die Benutzerkonto-E-Mail-Adresse oder als Hinweis direkt in den Gleeo-Diensten. Es obliegt dem Kunden, die Veröffentlichungen zu überprüfen. |
| 7.2 | Ausfall der Gleeo-Dienste: Gridvision kann nicht für den Ausfall der Gleeo-Dienste durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder durch die böswillige Einflussnahme Dritter haftbar gemacht werden. |
| 7.3 |
Beizug von Dritten: Gridvision zieht für den Betrieb der Gleeo-Dienste Dritte als Unterauftragsverarbeiter bei, namentlich für Hosting, Anmeldung und Zahlungsabwicklung. Gridvision wählt dafür Anbieter, die einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Datenschutzpflichten anbieten, die denen dieses Vertrags entsprechen, und schliesst diesen mit ihnen ab; bei grossen Anbietern sind das deren eigene Vertragsbedingungen einschliesslich der EU-Standardvertragsklauseln. Gegenüber dem Kunden bleibt Gridvision verantwortlich. Wer beigezogen ist und wofür, steht jeweils aktuell in Anhang IV des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziffer 7.6) und in der Datenschutzerklärung.
Vor dem Beizug eines weiteren oder dem Wechsel eines bestehenden Unterauftragsverarbeiters informiert Gridvision den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen; die Änderung selbst bleibt davon unberührt. Überträgt Gridvision die Gleeo-Dienste ganz oder teilweise an eine Drittpartei, gilt dasselbe: Vorabinformation mindestens 30 Tage im Voraus, Übernahme dieses Vertrags samt Datenschutzpflichten durch die Drittpartei und Kündigungsrecht des Kunden auf den Zeitpunkt der Übertragung. |
| 7.4 | Gebühren für Mobilfunkanbieter: Sie stimmen zu, dass Ihnen bewusst ist, dass durch die Nutzung der Gleeo-Dienste unter Umständen für Sie Gebühren bei Ihrem Mobilfunkanbieter entstehen können. |
| 7.5 | Geltendes Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau in der Schweiz. |
| 7.6 | Auftragsverarbeitung: Soweit Gridvision bei der Erbringung der Gleeo-Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von Gridvision; er ist Bestandteil dieser Vereinbarung und unter gleeo.com/de/data-processing-agreement.html veröffentlicht. Bei Widersprüchen geht er dieser Vereinbarung vor. |
| 8. | Salvatorische Klausel |
| 8.1 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig werden oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, ungültige oder unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen und bei denen davon ausgegangen werden kann, beide Parteien hätten auch mit diesen Bestimmungen dieser Vereinbarung zugestimmt. Sollte sich eine solche Bestimmung nicht finden lassen, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen nicht auf die Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen aus, es sei denn, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind für die Vereinbarung so wesentlich, dass anzunehmen ist, die Parteien hätten die Vereinbarung ohne die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen nicht geschlossen. Dasselbe gilt für das Vorliegen einer Regelungslücke. |