Arbeitszeiterfassung für KMU – die Grenzwerte sind schon drin.
Gleeo führt die Arbeitszeit Ihres Betriebs – Soll und Ist, Überzeit, Ferienguthaben und Abwesenheiten, mit den Grenzwerten des Arbeitsgesetzes im Hintergrund.
Excel rechnet nicht mit.
Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss deren Arbeitszeit aufzeichnen. In vielen Betrieben läuft das über Excel-Listen – Saldi werden von Hand nachgeführt, Ferienguthaben stimmen selten, und ob jemand die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten hat, merkt niemand, bis es jemand nachrechnet.
Gleeo rechnet das laufend. Ihre Mitarbeitenden erfassen die Zeit auf dem Handy, das System führt die Salden und meldet, wenn eine Grenze verletzt wird.
In drei Schritten
Arbeitszeitmodell mit Wochenstunden, Arbeitstagen und Ferienanspruch, pro Person ein Arbeitsprofil mit Beschäftigungsgrad und Gültigkeitszeitraum, dazu Ihre Feiertage.
Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeit auf dem Handy oder im Browser – direkt oder aus den bereits erfassten Projektzeiten übernommen.
Sie sehen jederzeit Soll, Ist, Überzeit und Ferienguthaben – und erhalten pro Monat und Person einen Auszug als PDF.
Aus Projektzeit wird Arbeitszeit.
Die meisten Betriebe führen zwei Erfassungen – eine für Projekte und Kunden, eine für die Arbeitszeit. Bei Gleeo ist es dieselbe. Wer schon auf Projekte bucht, hat die Arbeitszeit ohne zusätzlichen Aufwand.
Was abgedeckt ist
Pro Zeitmodell legen Sie fest, welche Grenzwerte gelten.
| Grenzwert | Schweiz | Verhalten in Gleeo |
|---|---|---|
| Maximale tägliche Arbeitszeit | Schweiz: ArG Art. 9 | Überschuss abziehen oder nur warnen |
| Maximale wöchentliche Arbeitszeit (45 bzw. 50 Std.) | Schweiz: ArG Art. 9 | Warnung |
| Überzeit pro Woche, mit eigenem Überzeitkonto | Schweiz: ArG Art. 12 | Getrennt von der Gleitzeit geführt |
| Überzeit pro Tag (2 Std.) und pro Jahr (170 bzw. 140 Std.) | Schweiz: ArG Art. 12 Abs. 2 | Warnung |
| Durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit über mehrere Monate | Schweiz: a | Warnung, Grenze und Zeitraum einstellbar |
| Pausen, gestaffelt nach Tagesarbeitszeit | Schweiz: ArG Art. 15 | Abzug bei fehlender Pause |
| Minimale tägliche Ruhezeit (11 Std.) | Schweiz: ArG Art. 15a | Warnung |
| Minimale wöchentliche Ruhezeit | Schweiz: ArG Art. 21 | Warnung |
| Frühester und spätester Arbeitszeitpunkt | Schweiz: ArG Art. 10 | Überschuss abziehen oder nur warnen |
| Freigeben, Genehmigen, Monatsauszug | Schweiz: ArGV 1 Art. 73 | Nach der Freigabe keine Änderung der erfassten Zeiten mehr |
a In der Schweiz nicht vorgeschrieben, im Ausland teils schon (z. B. in Deutschland).
Abziehen oder nur warnen – Sie entscheiden.
Jeder Grenzwert lässt sich einzeln zuschalten. Bei den meisten wählen Sie, ob überschüssige Zeit abgezogen wird oder nur eine Warnung erscheint.
Freigabe und Nachweis
- Mitarbeitende geben ihre Zeiten bis zu einem Datum frei und bestätigen damit, dass sie korrekt und vollständig sind. Danach sind keine Änderungen mehr möglich.
- Sie genehmigen die freigegebenen Zeiten.
- Pro Monat und Person ein Auszug als PDF – mit allen Zeiten, Salden, Abweichungen sowie Freigabe- und Genehmigungsdatum.
- Arbeitszeit lässt sich nicht in die Zukunft erfassen.
- Pensum oder Zeitmodell ändern sich ab einem Stichtag; frühere Monate bleiben unverändert.
Ihre Daten bleiben Ihre Daten
Datenschutz nach DSGVO und Schweizer DSG. Keine Werbung, kein Verkauf Ihrer Daten.
Projekt- und Task-Namen, Detailtexte und Standorte werden verschlüsselt, bevor sie Ihr Gerät verlassen.
Alle Daten als CSV, aus der App wie aus der Web-Anwendung – ohne Bindung an ein Format, das nur wir lesen können.
In einer Stunde eingerichtet.
Eine Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die Einrichtung, ohne Vorkenntnisse. Danach läuft es. Sync&Team mit Arbeitszeitmodul kostet CHF 5.80 pro Person und Monat, nach der 30-tägigen kostenlosen Testphase auf Jahresrechnung für mindestens 5 Personen (CHF 348.– pro Jahr), exkl. MWST. Das Arbeitszeitmodul gibt es für Betriebe in der Schweiz, für Betriebe in anderen Ländern auf Anfrage an info@gleeo.com.
Die Angaben zu den gesetzlichen Grundlagen dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Welche Vorschriften für Ihren Betrieb gelten, klären Sie bitte mit Ihrer Treuhandstelle oder einer Rechtsberatung.